Aufnahmeverfahren

Nach dem Einreichen aller notwendigen Unterlagen zur Aufnahme in den Verein kann die Person als Probemitglied in den Verein aufgenommen werden. Die Probezeit beträgt mindestens ein halbes Jahr. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vorstand auf der nächsten folgenden Mitgliederversammlung das Probemitglied zur Aufnahme als vollwertiges Mitglied in den Verein vorschlagen. Dabei gelten die mit der Antragsstellung anerkannten Bedingungen.

Notwendige Unterlagen:
Um in den MFC-Eschweiler e.V. aufgenommen werden zu können müssen folgende Unterlagen vorliegen:

Vollständig ausgefülltes AufnahmeformularAnmeldeformular
MFC-Eschweiler
Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung
Wer noch nicht versichert ist, kann sich über dem MFC-Eschweiler e.V. (siehe Anmeldeformular MFC) oder direkt beim Deutschen Modellflieger Verband, bzw. vergleichbaren Organisationen versichern.
DMFV Homepage

Anmerkung zur Versicherungspflicht:
Im Jahr 2006 wurde die allgemeine Versicherungspflicht für Flugmodelle eingeführt. Einige private Haftpflichtversicherungen schließen Flugmodelle ein, enthalten jedoch an anderer Stelle des Vertrages eine Klausel, dass versicherungspflichtige (Luft)-Fahrzeuge vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Flugmodelle sind seit 2006 grundsätzlich versicherungspflichtige (Luft)-Fahrzeuge, so dass die Auschlußklausel grundsätzlich greift.

Wer über seine private Haftpflicht versichert ist, benötigt daher einen schriftlichen Nachweis der Versicherung, dass Flugmodelle explizit eingeschlossen sind. Die Erklärung der Versicherung muss neben der Anschrift des Versicherten und der Versicherungsnummer auch die Deckungssumme sowie ggfs. anzuwendende Beschränkungen (mit/ohne Motor, Gewichtslimit, etc.) enthalten.


Anmerkung zur Fernsteuerung:
Grundsätzlich dürfen Modelle auch mit Fernsteuerungen im 40MHz Band betrieben werden (Kanal 50-53). Der MFC-Eschweiler empfiehlt seinen Mitgliedern jedoch das 2,4 GHz oder 35MHz Band zu verwenden. Eine gültige Konformitätserklärung des Herstellers oder Importeurs der verwendeten Fernsteuerung ist dem Flugleiter auf Verlangen vorzulegen.

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