Lärmmessung

Wie in vielen Vereinen üblich, müssen auch wir einige, wenige Auflagen erfüllen. Es ist erforderlich, dass unsere Modelle bestimmte Lärmgrenzen einhalten. Daher muss jedes Modell mit Verbrenner- oder Turbinenantrieb vermessen werden.

Wir bitten darum, dass Ihr alle betroffenen Modelle vermessen lasst, falls dies noch nicht erfolgt ist. Ausserhalb der angekündigten Termine kontaktiert Ihr bitte den Vorstand, um einen Termin für eine Messung abzustimmen. Die Flugleiter sind angehalten das Vorhandensein des Lärmpässes zu überprüfen.

Es gelten folgende Grenzwerte für Modelle mit Verbrennungsmotoren, die auch von Gastfliegern eingehalten werden müssen:

  • bis 2 Modelle je 82 dB(A)/25m
  • bei 3 Modellen je 81 dB(A)/25m
  • bei 4 Modellen je 80 dB(A)/25m
  • bei 5 Modellen je 79 dB(A)/25m
  • bei 6 Modellen je 78 dB(A)/25m

Beim gleichzeitigen Betrieb von Flugmodellen mit Turbinen gelten folgenden zulässigen Schallpegel.

  • bis 3 Modelle: 90 dB(A)/25m
  • 4 Modelle: 89 dB(A)/25m

Vordrucke stellt der Verein zur Verfügung. Die Messungen werden ebenfalls vom Verein protokolliert und die Ergebnisse im Lärmpass eingetragen. Bitte beachtet, dass je Modell ein eigener Lärmpass benötigt wird. Der Lärmpass ist während des Flugbetriebes mitzuführen und auf Verlangen der Flugleitung vorzuzeigen.

Zurück zur Vereinsseite